Führerscheinklassen

Wir bilden in folgenden Klassen aus:

 

 

  • Mofaprüfbescheinigung: Mofa (Roller); beschränkt auf 25 km/h; ab 15 Jahren; keine praktische Prüfung erforderlich.

 

  • Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; max. 50 cm³; ab 15 Jahren

 

  • Klasse A1: Leichtkrafträder; max. 125 cm³; max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg;  ab 16 Jahren

 

  • Klasse A2: Krafträder; max. 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg; ab 18 Jahren; bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 keine Theorieprüfung erforderlich.

 

  • Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren; oder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 dann ist keine Theorieprüfung erforderlich.

 

  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; Fahrerlaubnis der Klasse B mit Begleiter/in ab 30 Jahren und er/sie darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben. Ab deinem 18. Geburtstag kannst du alleine fahren; Einschluss Klasse AM, L.

 

  • Klasse B: (Autoführerschein) Kfz - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A - mit zulässiger Gesamtmasse max 3.500 kg; max. 8 Personen außer Fahrer; Anhänger zG max. 750 kg immer erlaubt; Anhänger über zG 750 kg erlaubt wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet; ab 18 Jahre; Einschluss Klasse AM, L.

 

  • Klasse B96: Kfz der Klasse B mit Anhänger zG über 750 kg; zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg. Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.

 

  • Klasse BE: Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger; zG Anhänger über 750 kg aber max. 3.500 kg. Fahrzeugkombination max. zG 7.000 kg möglich.